Idstein (Freihandverkauf)

Bitte beachten Sie, dass Brennholz nur an Bürger aus Idstein abgegeben werden kann.

Das gekaufte Holz muss innerhalb von 6 Wochen nach Kauf selbst aufgearbeitet und abtransportiert werden.

Brut- und Setzzeit:
Für die private Brennholzaufbereitung wird eine „Brut- und Setzzeit“ eingeführt, die vom 1. April bis zum 15. Juli gilt. In diesem Zeitraum ist eine Aufarbeitung mit Blick auf die Tierwelt untersagt.

Wald ist kein Lagerplatz:
Es wird darauf hingewiesen, dass die städtischen Waldflächen keine Lagerplätze für privates Brennholz darstellen. An einzelnen Stellen haben wir feststellen können, dass Brennholz innerhalb des Waldes gelagert wird. Dies ist unverzüglich zu beseitigen. Bei kurzzeitiger Lagerung im Rahmen der Aufarbeitung bis zum gänzlichen Abtransport sind innerhalb des Waldes keinerlei Abdeckungen (z.B.: Plastikplanen, Bleche etc.) zulässig.

Folgendes ist beim Kauf zu beachten:
Die Aufarbeitung von gekauftem Holz ist nur von Personen mit Motorsägenschein und vollständiger Schutzkleidung möglich. Der Motorsägenschein muss auf Verlangen vorgelegt werden. Am Ende des Verkaufsformulars müssen Sie ihren Motorsägenschein hochladen. Im Wald vorübergehend lagerndes Brennholz darf nicht mit Plastikplanen oder ähnlichem abgedeckt werden.

Das Angebot ist auf eine haushaltsübliche Menge von maximal 15 FM Industrieholz oder 20 RM Schlagabraum pro Haushalt begrenzt und gilt nur für Haushalte mit Holzöfen.

Idstein (Freihandverkauf)