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Abholinformationen

Das Holz ist innerhalb von 6 Wochen nach dem Kauf abzuholen. Länger liegen gebliebenes Holz kann vom Waldbesitzer entfernt werden.

In den Städten und Gemeinden Rüsselsheim, Raunheim, Groß-Gerau, Büttelborn, Riedstadt, Nauheim und Trebur ist die Aufarbeitung von Holz in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht zulässig. Fällt der Holzerwerb in diesen Zeitraum, beginnt die Abholfrist erst am 1. Oktober.