Holzvermessung

Umrechnungsfaktoren Festmeter (Fm) und Raummeter (Rm)

Das Aufmaß sämtlicher an den Waldweg gerückter und dort aufgesetzter Holzsortimente wird entsprechend den derzeit geltenden Messverfahren in der Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel
in Deutschland (RVR) ausgeführt. Industrie- bzw. Energieholz werden entweder im Sektionsraummaßverfahren (Raummaß) oder der manuellen Einzelstammvermessung (Festmaß) aufgemessen. Scheitholz und Schlagabraum werden dagegen i. d. R. im konventionellen Schichtraummaßverfahren (Raummaß) aufgenommen.

Das Verkaufsmaß beim Industrie- bzw. Energieholz ist i. d. R. der Festmeter (Fm). Dabei wird 1 Fm Rundholz dem Festgehaltsvolumen eines Holzblocks von 1 m³ gleichgesetzt. Oftmals wird Industrie- bzw. Energieholz allerdings im Raummaß aufgemessen. Dann kommen die der Baumart und Bestelllänge entsprechenden Reduktions- und Umrechnungsfaktoren zur Anwendung. Sie entsprechen der derzeit geltenden Sortieranweisung im hessischen Staatswald.

Folgende Reduktions- und Umrechnungsfaktoren werden bei der Umrechnung von Raummaß zu Festmaß (und umgekehrt) von uns verwendet:

Reduktionsfaktoren beim Aufmaß (früher Rüttelmaß)

Umrechnungsfaktor Raummeter in Festmeter

Fi=Fichte, Dgl=Douglasie, Ta=Tanne, Ki=Kiefer, NH=Nadelholz und LH=Laubholz