BRENNHOLZBÖRSE

Hier können Sie online Brennholz kaufen.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Brennholz nur von Personen erworben werden kann, die in den teilnehmenden Städten und Gemeinden gemeldet sind.
Das Angebot ist auf eine haushaltsübliche Menge von maximal 10 FM pro Haushalt und Saison (September 2022 - August 2023) begrenzt und gilt nur für Haushalte mit Holzöfen.
Ausnahme: In der Rubrik Freihandverkauf kann Brennholz
von jedermann für den privaten Eigengebrauch erworben werden.

Wichtige Information:

In den folgenden Städten und Gemeinden ist im genannten Zeitraum keine Brennholzaufarbeitung möglich:

01.03. - 30.09.2023
Bischofsheim, Büttelborn, Groß-Gerau, Raunheim, Riedstadt, Rüsselsheim

31.03. - 30.09.2023
Trebur

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So sind Sie immer über die aktuellen Bestellfristen und die neuesten Brennholzangebote
in Ihrer Stadt oder Gemeinde bestens informiert.
Bitte geben Sie dazu immer Ihren Wohnort an!

Freihandverkauf

FBG Rhein-Main

Bischofsheim

Büttelborn

Dornburg

Dreieich

Groß-Gerau

Hadamar

Löhnberg

Merenberg

Pfungstadt

Raunheim

Riedstadt

Rüsselsheim

Selters (Taunus)

Trebur

Bitte beachten:

Da das Brennholzangebot nachhaltigkeitsbedingt begrenzt ist, werden Bürgerinnen und Bürger der hier aufgeführten Städte und Gemeinden nach Freischaltung des jeweiligen Holzloses bevorzugt berücksichtigt.

In der Rubrik Freihandverkauf kann Brennholz für den privaten Eigengebrauch erworben werden. Hierbei handelte es sich um überzählige Holzpolter, die von den Bürgern der jeweiligen Kommune nicht nachgefragt wurden.

Die Überweisung erfolgt direkt auf das Konto der von uns betreuten Kommune.

Bitte lesen Sie die AGB und die allgemeinen Hinweise zur Aufarbeitung von Brennholz sehr sorgfältig.

Wenn Sie das Holz vor Ort im Wald aufarbeiten möchten, ist das Hochladen Ihres Motorsägescheines Voraussetzungen für Ihre Bestellung.

Arbeitssicherheit und Fristen:

Das Holz muss binnen 6 Wochen nach Kauf abgeholt werden. Länger liegendes Holz kann vom Waldbesitzer entfernt werden.

Sofern von dem Brennholzkäufer kein Holzabfuhrunternehmen zum Abtransport beauftragt wird, ist vollständige Schutzkleidung und Zwei-Personen-Arbeit Pflicht. Zur Schutzkleidung gehören Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Handschuhe, Schnittschutzhose und Schnittschutzschuhe.

Alleinarbeit mit der Motorsäge ist verboten.