Bitte beachten Sie, dass Brennholz nur an Bürger*innen aus Idstein und Umgebung abgegeben werden kann.
Die Bearbeitung von gekauftem Holz ist nur von Personen mit Motorsägeschein und vollständiger Schutzkleidung möglich.
Bei Industrieholz und Schlagabraum ist der Motorsägeschein Pflicht und muss auf Verlangen vorgelegt werden.
Wird das Holz nicht im Wald aufgearbeitet sondern abtransportiert, ist ein Motorsägeschein nicht erforderlich.
- Waldbesitzer: Stadt Idstein
- Maßnahme: 64564
- Losnummer: 357
- Polternummer: 357
- Baumart: Kirsche
- Holzmenge:1,7 Fm
- Holzlagerort: Kartenansicht
Das Holz muss binnen 6 Wochen nach Kauf abgeholt werden. Länger liegendes Holz fällt in das Eigentum des Waldbesitzers zurück und kann anderweitig verkauft oder abtransportiert werden.
Verkaufsablauf:
Unmittelbar nach der Bestellung erhalten Sie eine automatisierte Bestellbestätigung. Die Rechnung erhalten Sie erst nach Überprüfung der Daten. Dies kann u. U. einige Tage dauern. Bitte überweisen Sie das Holzkaufgeld erst nachdem Sie von uns eine Rechnung erhalten haben. Mit Bezahlung der Holzrechnung geht das Brennholz in Ihr Eigentum über. Der Überweisungsträger ersetzt den früher üblichen Holzabfuhrschein.